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1. Zweiter oder höherer Kursus - S. 905

1850 - Weilburg : Lanz
Viii. Ober-Guinea. Vos das aus dem eigentlichen Aschanti und mehrern zinspflichtigen Ländern besteht. Die Größe beträgt 8 — 10,000 Omeil., die Einwohnerzahl 3 Million. Diese sind ein schönes Volk, glänzend schwarz von Farbe lind stark und gewandt von Körper. Sie treiben Ackerbau, verarbeiten Metalle, weben und färben Zeuge und bereiten Leder. Ein despotischer König herrschet über sie; Menschenopfer sind gewöhnlich. Die Kriegs- macht kann auf 800,000 Manu gebracht werden. — Kumassi, die Hauptstadt und königliche Residenz im Nordostcn von Lahn, breitet sich irr einer waldigen und sumpfigen Thalebene aus und hat ohne die Vorstädte 2 Stunden im Umfange und 15,000 Einwohner. Der Ort ist regelmäßig gebaut; die Straßen sind gerade und reinlich. Der weitläufige Pallast des Königs besteht ans verschiedenen Gebäuden, welche mehrere Höfe einschließen. Man findet einige Schulen, in welchen Arabisch lesen und schreiben gelehrt wird. Ein lebhafter Verkehr wird sowohl mit der Küste, als den Ländern des Innern getrieben. — Akkra, eine Stadt im Südosten der vorigen und am Meere, zählt 12,000 Einw. — Aandi, die große Hauptstadt des Reiches Dagumba, liegt im Nordosten von Kumassi und zeichnet sich durch Betriebsamkeit aus. — 5. Die Sklavenküste besteht aus mehrern Staaten, von denen Dahomey (Dahomeh) der mächtigste ist. Die Heeresmacht beträgt 50,000 Mail», zu denen noch eine Leibwache von 1000 Weibern kommt. Auch hier sind Menschenopfer an der Tagesordnung. — Abomey (Abomeh), die Hauptstadt und Residenz des Königs im Südosten von Aandi, hat 2-1,000 Einw. Der königliche Pallast ist mit Menschen- schädeln ausgeschmückt. — Kalmina, eine Stadt im Süden der vorigen, zählt 15,000 Einwohner. — Grighwe, (Grigue), eine Stadt im Süden der vorigen mit 20,000 Einw. — Ardrah, eine Stadt im Nordosten der vorigen und an einem kleinen See, zählt 20,000 Einw. und unterhält einen ansehnlichen Verkehr. — Lagos, eine Stadt im Osten von Grighwe und auf einer Insel an der Mündung gleichnamigen Flusses, hat eine ungesunde Lage und 20,000 50

2. Erster oder Elementar-Kursus - S. 53

1835 - Weilburg : Lanz
Allgemeine Einleitung. 53 und Patriarchen in der griechischen Kirche. Der Mufti bei den Muhamedanern. §. 146. Den Zweck des Staates (§. 128.) zu verwirkli- chen, liegt entweder Einem ob, oder Mehrern. — Ist jenes der Fall; so ist der Regent ein Alleinherrscher (Mo- narch — von ¿wog, allein, und ccq^oj, ich herrsche), und sein Staat wird eine Alleinherrschaft (Monarchie) ge- nannt. Unumschränkte und beschränkte Monarchien; Erb- und Wahlreiche. — Despoten und Despotismus; Tyrannen und Tyrannei. — Sind Mehrere im Besitze der höchsten Gewalt; so heißt ein solcher Staat eine Republik, ein Wort, das nicht selten und sehr unrichtig durch Freistaat übersetzt wird. — Volksherrschaft (Demokratie, von ty^os, Volk, und xyazea), id) herrsche) mit ihrer Ausartung in Pö- belherrschaft (Ochlokratie, von o%Xog, der Pöbel), und Ari- stokratie (von aqiotol, die Vornehmsten) mit der Ausartung in Oligarchie (von o/Uyoi, Wenige.) §. 147. Der Staat hat viele und vielerlei Ausgaben. Schon die Erhaltung der äußern und innern Sicherheit, die Handhabung der Justiz und Polizei, die Verwaltung und der öffentliche Unterricht, besonders aber die Unterhaltung einer ansehnlichen Kriegsmacht erfordern sehr bedeutende Summen. Auch das Einkommen des Regenten muß mit seiner hohen Würde und mit den Kräften des Staates im Einklänge stehen. Ausgaben aber erfordern Einkünfte. — Reichen die aus dem Staatsvcrmögen fließenden Einkünfte nicht zu, um die Ausgaben des Staates zu decken; so muß das Fehlende er<- ganzt werden, oder die Unterthanen müssen Abgaben ent- richten. So fordern es die aus dem Staatsverbande entstehen- den Pflichten. Diese Abgaben sind nun entweder directe oder indirecte. Zu jenen gehören die Steuern^ zu diesen Accise, Stempel, Taren aller Art. §. 148. Zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit eines Staates ist eine Kriegsmacht erforderlich — stets be- reit, die Störer des Friedens und der Ruhe in die Schranken der Ordnung zurück zu weisen. Diese Kriegsmacht kann von

3. Theil 2 - S. 162

1832 - Cassel : Bohné
1 62 Sued-Donau-Laender. Graecia. Epictetos , d. i. das später erworbene, oder hinzuge- fügte. Der bestimmte Zeitpunkt dieser Vereinigung ist unbekannt. Zur Zeit des Kriegs gegen Troja herrschte über alle Aetolier der Fürst T/'ioas. Ein Urenkel desselben, der aetol. Fürst Oxylus, war nach Apollod. 2, 7. §. 3. der Anführer der in den Pelo- ponnesus vordringenden Dores, durch die er auch Herrscher von Elis geworden seyn soll. Nach des- sen Zeit bildete sich ganz Aetolia Zu einer grossen Re- publik. Zu einem solchen Freistaat verbunden treffen wir dann später Aetolia als den heftigsten Gegner der Ma- cedonier, besonders nach ihrem Bunde mit Athen ge- gen den Craterus, wo sich Aetoliens Herrschaft bis über die Stadt Hypata und die Ebenen des Sperchius- flusses hinaus verbreitete. Wirtreffen die Aetolier spä- ter als die mächtigsten Gegner der Gallier oder Kelten bei Delphi-, sodann als die Freunde und Verbünde- ten der Römer, nach dem Bündnisse mit dem röm. Consul Laevinus, denen sie den Sieg bei Kyuoske- plialae sehr erleichterten; endlich aber finden wir sie als Gegner der Römer, von denen sie, nach ihrer Verbindung mit dem syrischen Antiochus, gebeugt und zu einem harten Frieden genötliigt, zuletzt aber, nach Griechenlands völliger Besiegung, der Provinz Achaja mit einverleibt werden. Ihr Charakter wird durchaus als sehr roh, wild und räuberisch, für den Krieg sehr geneigt, beschrieben, indem sie sich als treffliche Reiter, bei ihrer guten Pferdezucht, die der thessalischen gleich kam, ausgezeichnet haben sollen. Polyb. 4, 65. Str. 10. Plin. 4, 23. Liv. 26, 24. 27, 29. 28, 8. 12. 35. 31, 41. 38, 6. Aurel. Vict. Ih- ren Sitzen nach folgen übrigens die Völkerschaften in Aetolia von Norden gegen Süden in folgender Ord- nung: 1) Agraei, Aygaloe, zwischen dem Fluss Achelous und dem Geb. Tymphrestus. 2) Eury- tanes, Jlvqvrävtg, zw, dem Fl. Sperchius u. dem Geb. Oeta. 3) Westlich von diesen am Achelous Aperantii, Antqavrioc, und 4) östlich von diesen Callienses, Kaxkiuq, und Bomienses , Btojurtiq, zwischen den Fl. Sperchius und Jvj. Oeta bis fast zum

4. Kurzer Abriß der alten Geographie - S. 97

1850 - Leipzig : Mayer
Kleinasien. Cappadocia. §. 69. 97 (Mòipov ¿orla, j. Missis, Messis) im alei'schen Gefilde an beiden Ufern des Pyramus und an derselben Strasse, 18 Mill. östlich von der vorigen, d) zwischen dem Pyramus und der syrischen Grenze : Anazat'vus (’Avà- £u()ßog, hei Spätem ’Avaßuq^og und 5avcußu^u, noch j. Ain Zarba, nach A. Ruinen hei Anawasy oderamuasy), früher als Kastell Quinda (Kiuvdu), später aber Caesarea ad Anazarbum n^og ’ Avct&Qßm) genannt, auf einem gleichnamigen Berge am Pyramus, 11 Mill. nordöstl. von Mopsvestia, die spätere Hauptstadt von Cilicia secunda. [Vaterstadt des Dioscorfdes. — Erdbeben unter Justinianus und Justinus.] Epiphania (’Emqjoiv(ia), früher Oeniandos, 30 Mill. östlich von Auazarbus, einige Meilen nördl. von Issus. §. 69. Cappadocia (mit Armenia minor), Cappadocia (Kami ad onici, auf pers. Inschriften Kathpatuk) , das nördliche Nachbarland Ciliciens und die östlichste Provinz Kleinasiens hatte nicht zu allen Zeiten dieselbe Ausdehnung. Vor dem pers. Zeitalter bestimmte wohl die Ausbreitung des Volksstammes auch den Umfang des Landes, und dann halte es (in einer Länge von 3000 und einer Breite von 1800 Stad.) im S. den Antitaurus und Lycaonien, im W. Grossphrygien und Paphlago- nien, im N. den Pontus Euxinus vom Halvs bis zum Vorgeb. Jasonium und im 0. Kleinarmenien zu Grenzen. In dieser Ausdehnung soll es nach Strabo schon unter der pers. Herrschaft in 2 Haupitheile, einen nördlichen längs des Pontus und einen südlichen längs des Taurus getheilt gewesen sein, deren jeder seinen eignen Statthalter gehabt hätte (was jedoch noch zu bezweifeln steht), und diese Trennung erhielt sich auch in späterer Zeit, indem sich unter Alexanders Nachfolgern 2 selbstständige Reiche daraus bildeten, von denen das nördlichere Cappad. am Pontus, und später blos Pontus, das südlichere aber (zu welchem auch Melitene, oder der Landstrich am Euphrat zwischen dem Antitaurus und Amanus, und Calao- ma ^ oder das südliche Nachbarland Cappadociens längs der Grenze von Cilicia propria bis zur syrischen Prov. Commagene, geschlagen wurde) entweder Cappadocien schlechthin oder Cappad. am Taurus genannt wurde. Die Römer, die nach Besiegung des Mithridates zwar Pontus, woraus nach und nach ein sehr mächtiges Reich geworden war, zum Theil zur röm. Provinz gemacht, zum Theil an verbündete Fürsten verschenkt, Cappad. jedoch noch einige Zeit unter eigenen Königen hatten fortbestehen lassen, vereinigten später unter Tiberius im J. R. 770 oder 16 n. Chr. beide Reiche wieder, und schufen so, indem sie auch Kleinarmenien dazu schlu- gen, unter dem Namen Cappadocia eine der grössten Provinzen des röm. Reichs, welche fast y3 der ganzen Halbinsel mit einem Flächenraume von 3000 Dm. umfasste und in 5 Unterabtheilungen zerfiel, 1) das frühere eigentliche Cappadocien längs des Antitaurus, 2) Kleinarmenien mit Meli- tene und Cataonien (welche 3 Distrikte eine Zeit lang, und zwar im Zeit- alter des Ptolemäus oder der Antonine, eine besondre Provinz Armenia minor bildeten), 3) Pontus Galaticus, 4) Pontus Polemoniäcus und 5) Pon- tus Cappadocius. Wir betrachten hier nur die beiden ersten Theile oder das eigentliche Cappadocien mit Einschluss von Cataonien, Melitene und Forbiger, Leitfaden. 7

5. Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 260

1852 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
260 Drittes Buch. deutend erweitert: gränzenlose Schmach hat damals unser Vaterland von den Franzosen erduldet, welche am Oberrhein wie Mordbrenner hauseten, in Speier, nach Schätzen wüh- lend, die Särge der Kaiser aufbrachen und ihre Gebeine zer- streuten. Im I8ten Jahrhdt., unter der langen Regierung des schwachen Ludwig Xv., erwarb F. doch wieder das wichtige Lothringen, wenn cs auch im 7jährigen Kriege sich nicht mit Ruhm bedeckte. Unter allen diesen äußeren Triumphen war der innere Zustand ein beklagenswerther. Die Stände des Reiches wurden nicht mehr berufen; am Hofe herrschte Lasterleben und tolle Verschwendung: zuletzt war die Schuldenlast ungeheuer, und doch lasteten die Abgaben nur auf dem dritten Stande, dem Bürger und Bauer. Schriftsteller (wie z. B. Voltaire u. A.) brachten, zu unvorsichtig, alle diese Uebelstände der Menge zum Bewußtsein; der Vorgang Nord-America's (S. 139.) war auch nicht ohne Einfluß. So brach unter dem unbescholtenen, gutherzigen, aber schwachen Ludwig Xvi. 1789 die französische Revolution aus. Alle alten Verhältnisse wurden nun plötzlich und gewaltsam umgestürzt. F. wurde Republik, und der König starb 1793 unter dem Fallbeil oder der Guillotine. Diese Zeit des Schreckens und Entsetzens hatte Schiller im Auge, als er die Worte schrieb: „Freiheit und Gleichheit hört man schallen, der ruhige Bürger greift zur Wehr; die Straßen füllen sich, die Hallen, und Würgerbanden ziehn umher. Da werden Weiber zu Hyänen, und treiben mit Entsetzen Scherz; noch zuckend mit des Panthers Zähnen zerreißen sie des Feindes Herz." Und doch ist der Muth und die Ausdauer zu bewun- dern, mit der die junge blutige Republik fast gegen ganz Eu- ropa unter den Waffen stand. Nach vielfachem Wechsel wurde F. endlich 1804 ein Kaiserthum unter Napoleon Bona- parte. Wo geboren? S. 222. Erzähle nach S. 204.207. 100. von seinen Siegen vor dieser Zeit. Seine Eroberungssucht verbunden mit großem Feldherrntalente, machte F. auf > 0 Jahre zum ersten Staate Europa's. Das Reich umfaßte über 12,000 n>M.: Rom im S. und Lübeck im N. waren franzö- sische Städte. Die übrigen europäischen Staaten (England ausgenommen) waren von Napoleon mehr oder minder abhän- gig oder gar von seinen Verwandten beherrscht. Da traf ihn das erste Unglück in Spanien (S. 177.), und als e; 1812 aus- zog, auch das russische Reich zu bezwingen, kamen von einem

6. Die Völker und Staaten der Erde - S. 271

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
Spez.volks, u. Staats-Verh. §.23. Nerd-Deritschl. 5.Staatseinrichtgri. 271 Die große Theilnahme an dem Streben nach höherer Bildung, welche in Sachsen, selbst in unteren Ständen, sich findet, wird hier vermißt. Vorliebe für das Alterthümliche, für den Stand der Väter, ein bis zum Landmann herabgc- henber Stolz auf die eigene Bedeutung, reizbares Ehrgefiihl, eine Starrheit, welche nicht blos ererbte Rechte, sondern auch ererbte Sitten und Gewohnheiten hartnäckig festhält, Grad- heit, Gastfreiheit, Arbeitsamkeit, Herzhaftigkeit: dies sind die Eigenthümlichkeiten, welchen den Bewohnern aller nord-deut- schen Gauen, besonders der friesischen, oldenburgischen, han- novrischen, braunschweigischen, auf dem platten Lande, wie in den kleinen Städten eigen sind, indeß freilich nicht selten auch in ihre Zerrbilder — Bauernstolz, Grobheit, Streitsucht, eigensinniges Widerstreben selbst gegen zweckmäßige Neuerung — übergehen, und mit jenem widerwärtigen Mißtrauen ge- paart sind, welches der Mangel höherer Einsicht und der er- fahrene Mißbrauch fremder Gewandheit jeglicher, auch unver- fänglicher, Überlegenheit immer entgegenzusetzen pflegt. — Diese Eigenthümlichkeiten sind indeß durch die Vorzeit dieser Völkerschaften mannigfaltig gemodelt. So wenig der Mecklenburger die Last seiner dunklen, gestaltlosen, unerfreuli- chen Vergangenheit und so wenig der Bewohner der zum ehemaligen Hochstift Münster gehörigen Landschaften (von Ol- denburg, Osnabrück und Lingen) die Spuren des geistlichen Regiments von sich geworfen hat; so wenig der bleiche Harzer den harten vielhundertjährigen Kampf um feine den Einge- weiden der Erde abgerungene Existenz verleugnen kann: so wenig läßt sich in dem Charakter des Marschländers jene thatkräftige, unternehmungslustige Selbstständigkeit verkennen, welche das Produkt eines in Gefahr und Kämpfen zur Be- haglichkeit gediehenen Daseyns zu seyn pflegt, eines Daseyns, welches überdies für den Friesen, durch die Sage der Väter, mit dem Glan; älter ruhmvollen Vorzeit verklärt wird. — 5. Staatsverfassung und Verwaltung, Rechtspflege und Kriegswesen. — Mit Ausnahme von Oldenburg, wo eine landständische Verfassung in Aussicht gestellt ist, bilden alle übrigen Staa-

7. Abt. 2 - S. 575

1830 - Hannover : Hahn
Einleitung. 575 für 7 Universitäten, gelehrte Schulen und wissenschaftliche Anstalten gesorgt, so wie auf die allgemeinere Volkscultur, für die noch Vieles zu wünschen übrig ist, die stete Sorgfalt der Regierung gerichtet ist. Im Durchschnitt kam 1826 auf 296 E. nur Einer der die Schule be- suchte, während man in Deutschland auf 6 bis 8e. einen Schüler rechnen kann. Sehr verschieden ist dies Verhältniß in den einzelnen Provinzen; denn während 1824 in Jngermannland unter 142e. ein Schüler war, zählte man in Saratow unter 4700 E. ebenfalls nur Einen, der Unterricht genoß. Der Landmann lebt großentheils noch in der Leibeigenschaft, die der Wille des menschenfreundlichen Alexander zwar nicht ganz aufheben konnte, aber doch wesentlich erleich- terte, und der Nomade ist zum Theil noch ohne alle Begriffe Euro- päischer Lebensart, während auf den Gütern des Adels und in den Wohnungen der Reichen Orientalische Pracht und die feinste Europäi- sche Cultur herrscht. Die Verfassung ist unumschränkte Monar- chie, nur an einige Grundgesetze, die aber die Macht des Kaisers nicht mindern, gebunden.—- Slavische Nationen, die alten Sarmaten und Scythen, bewohnten seit uralter Zeit das heutige Rußland. Unter ihnen bildeten sich zwei Staaten Nowgorod und Kiew. Je- nen beherrschten seit 862 Nornränner, Waräger, und ihr Anfüh- rer Rurik ward der Stammvater der folgenden Beherrscher des Lan- des, die auch Kiew eroberten. Seit 986 ward das Christenthum von Griechenland aus eingeführt. Es folgten Theilungen und Bürger- kriege. Herrschaft der Tataren von 1237 bis 1481. Rußland be- stand damals aus den beiden alten Hauptstaaten Großrußland und Kleinrußland. Iwan Ii. eroberte 1552 das Tatarische Chanat Kasan, 1557 Astrachan. Seit 1581 wird Sibirien bekannt und erobert. Mit Zaar Michael kam 1613 das Haus Romanow auf den Thron, den 1688 Peter der Große (ff 1725) bestieg, der sein Land zuerst für Europäische Cultur empfänglich machte und die Macht des Staates, der sich seitdem immer vergrößerte, so wie die jetzige Re- sidenz Petersburg (1703) gründete und den Kaisertitel (1721) an- nahm. Er erhielt 1721 Livland, Ehstland, Jngermannland und einen Theil von Finnland — 2100q. M.; die Kaiserin Eli- sabeth 1743 einen anderen Theil von Finnland — 780 Q.m. Wichtiger noch waren die Vergrößerungen unterkatharina Ii. (1762 bis 1796). Sie entriß 1774, 1783' und 1792 der Türkischen Herr- schaft das ganze südl. Rußland bis zum Dnjestr und Kuban — 8000 Q.m. und nahm von Polen 1772, 1793 und 1795 den gan- zen O. Theil dieses Landes bis zum Bug und Niemen — 7700 Q.m., dazu kam 1795 Kurland — 500ol M. Unter Alexan der, ff 1825, erweiterte sich der Umfang des Reichs 1809 durch Finnland — über 5000 Q.m., 1812 durch einen Theil der Moldau und Bessara- bien —900q.m.u. 1815 durch den Kreis B ialystock— 136q.m. (Über die Eroberungen in Asien vergl.kaukasien). Das jetzt regierende Haus Ho lstein Gottorp kam mit Peter Iii. 1761 auf den Thron. Kaiser Paul regiert von 179(5 bis 1801. Alexander!, von 1801 bis 1825. Der jetzige Kaiser Nikolaus!., geb. 1796, reg.seit 1825. Die höchsten Staatsbehörden sind der Reichörath, das Staats mi-

8. Vollständiges Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 100

1829 - Darmstadt : Heyer
Ico Politische Geographie, Anmerk. Bewundernswürdig find die ungeheuren Mauern, durch welche einige Herrscher der Vorzeit die Gränzen ih- rer Staaten bezeichneten, um diese vor den räuberischen Ueberfällen feindlicher Völker zu schützen. Der Aegyptische Sesostris (1550 v. Ehr.) erbaute eine große Mauer zur Schutzwehr seines Landes. China wird im Norden von der Mongholei und Mandschurei durch eine 150 Meilen lange, 20 F. hohe und oben 5 F. breite Mauer geschieden, die schon vor 2000 Jahren erbaut wurde. Septimius Severus (208 n. Chr.) setzte, um England zu schützen, neben dem bereits von Hadrian (121) gezogenen Erdwall, den Einfällen der Pikten und Skotcn, der damaligen Bewohner Schottlands, eine starke Mauer entgegen. §. 45. Staatsform. Die Art und Weise, wie im Staate die höchste Gewalt dargestellt und ausgeübt wird, wird Staats- oder Regierungsform, auch wohl Staats Ver- fassung im weitern Sinne, genannt. Die Staatefor- men, welche die Menschen erdacht, oder vielmehr Zeit und Umstände herbeigeführt haben, sind äußerst mannig- faltig; doch lassen sie sich alle auf zwei Hauptformen zurückführen, insofern die höchste Gewalt entweder von Einem, oder von Mehren ausgeübt wird. Gehet die höchste Staatsgewalt von Einem Einzigen aus, so ist dieser ein Alleinherrscher (Monarch), und sein Staat wird eine Alleinherrschaft (Mon- archie) genannt. Die Monarchien selbst werden ver- schieden eingetheilt. Sie sind nach dem Umfange der obersten Staatsgewalt: a) unumschränkte, in wel- chem der Regent zwar an gewisse Grundsätze gebunden ist, aber doch die obersten Zweige der Gewalt, die ge- setzgebende, richterliche und vollziehende Macht, allein in Händen hat; oder ll) eingeschränkte, in welchem die Gewalt des Regenten durch die Unterthanen be- schränkt ist, indem Abgeordnete derselben, Landstände, Reichsstände, Cortes genannt, auf Land- oder

9. Vollständiges Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 102

1829 - Darmstadt : Heyer
102 Politische Geographie. die Optimalen, in dem erblichen Besitze der höchsten Ge- walt, so gibt dies eine Aristokratie. Die demokra- tische Regierung pflegt nicht selten in Pöbelherrschaft oder Ochlokratie, und die aristokratische in Oligar- chie, willkührliche Herrschaft einiger Wenigen, auszuar- ten; wodurch der Staat der Anarchie, in der alle geordnete Herrschaft aufhört, folglich seiner Auflösung nahe kommt. Mehre Staaten, Monarchien oder Republiken, wenn sie zu gewissen gemeinschaftlichen Zwecken mit einander verbunden sind, bilden einen Staatenbund, dessen gemeinschaftliche Angelegenheiten durch Bundesver- sammlungen, auch Tagsatzungen, Kongresse genannt, besorgt werden. Die Staatsoberhäupter in monarchischen Staaten haben als Regenten verschiedene Benennungen: Kaiser, König, Großherzog, Kurfürst, Her- zog, Fürst, Landgraf, und ihre Staaten sind daher Kaiserthümer, Königreiche, Großherzogthümcr u. s. w. In manchen Außereuropäischen Ländern heißen die Ober- häupter: Padischah, Sultan, Schach, Khan, Khalif, Nab ob, Emir, Kazike u. s. w. Die Würde der Herrscher bezeichnen außerdem Titel, als Majestät, Hoheit, Durchlaucht rc., Wappen und andere Insig- nien, Krone, Fürstenhut, Zepter rc. Der Inbegriff ih- rer hohen und nieder» Diener heißt der Hofstaat. Die Orden, welche sie zur Belohnung von Verdiensten oder zum Beweise ihrer Gunst erthcilen, vermehren den Glanz, der sie umgibt. — In Republiken nennt man die gewählten Vorsteher des Staates Präsidenten, Landammann u. s. w. Anmerk. 1. Im Alterthume gab es auch Theokratien, in welchen die Vorsteher des Staates angeblich als Organe der Gottheit regierten. Man kennt heutzutage deren noch zwei, in Tibet. 2. Welche Staatsform die beste sey? Die, sagt Johann v. Mül- ler, welche, mit Vermeidung der bemerkten Exzesse, die

10. Vollständiges Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 108

1829 - Darmstadt : Heyer
* 108 Politische Geographie. Gehorchende, Obrigkeiten und Unterthanen, Herrscher und Beherrschte. Alles dies hebt die ursprüngliche Gleichheit auf und gebiert den Unterschied der Stände. In den meisten Europäischen Staaten finden wir deshalb vier Stände oder Hauptklassen des Volkes. Diese sind: 1) Der Adel. Man theilt ihn in den persönli- chen und Erb- oder Geburlsadel. Jener ist mit Hä- hern Staats- und Kricgsämtern verbunden; dieser ist von den Vorfahren ererbt und geht auf die Nachkom- men fort. Die Natur weiß nichts von erblichen Vorzü- gen; doch setzen Adclsvorrechte den ererbten Ruhm vor den erworbenen, und die Abkömmlinge großer Männer vor die großen Männer von Verdienstadel. Als Stan- desklasse betrachtet, theilt sich der Adel in den hohen und niedern Adel. 2) Die Geistlichkeit (der Klerus). Auch bei dem Geistlichen hängt die Würde von dem erworbenen Verdienste, die Einsicht von den erworbenen Kenntnissen ab. Ordination und Weihung sind kein Surrogat der- selben. Er ist nicht Vermittler zwischen der Gottheit und den übrigen Menschen; sondern er soll der Lehrer und Freund seiner Gemeinde seyn. Vorzüge des Klerus vor dem sogenannten Laienstande sind Wahn; und nur in dem dunkeln Mittelalter trat dieser Ausdruck in seine eigentliche Geltung, wo die Kleriker allerdings die durch das Loos Begünstigten waren, und zwar auf Erden mehr denn im Himmel. 3) Die Bürger. Dieser Stand begreift eine zahl- reiche, freie Volksklasse, die weder zu dem Adel, noch zu dem Bauernstände gerechnet werden kann. Zu ihr gehören die Bewohner der Städte, Handwerker, Fabri- kanten, Kaufleute, Künstler und Gelehrte; gewöhnlich tüchtige Männer, die ihres anhaltenden Fleißes und ihrer ausgebreiteten Kenntnisse wegen volle Achtung verdienen. Man unterscheide übrigens den Bürger
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